Rechtsprechung |
Vgl. die aktuellsten datenschutzrechtlichen Entscheide: - des Bundesgerichts - des Bundesverwaltungsgerichts - der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission [EDÖK, bis Ende 2006] - des Bundesrates [sowie: Eidg. Departemente, Ämter der Bundesverwaltung sowie von eidg. Rekurskommissionen], die in der Zeitschrift «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden/VPB» publiziert sind [ab Jahrgang 1995 ist die Publikation vollständig im Internet zugänglich]. Konsultieren Sie auch die Dokumente des Archivs unseres elektronischen Newsletters. |
Keine Amtshilfe an US-Börsenaufsicht - ungenügend zugesicherte VertraulichkeitDas Bundesgericht untersagt der EBK, im Fall eines vermuteten Insider-Geschäfts der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Amtshilfe zu gewähren, weil diese bisher die Wahrung der Vertraulichkeit nicht hinreichend zugesichert und sich sogar eine Veröffentlichung der von der Schweiz verlangten Auskünfte auf Internet vorbehalten hat.[NZZ, 13.05.2000, PDF, 13 kB] Zusatzinformation: Besorgte EBK [NZZ, 13.05.2000, PDF, 9 kB] Überwachung des E-Mail-Verkehrs im StrafverfahrenIm Rahmen einer Strafuntersuchung darf der E-Mail-Verkehr nur unter den gleich strengen Voraussetzungen wie ein Telefonanschluss überwacht werden[Urteil des Bundesgerichts vom 05. April 2000, s. NZZ/06. April 2000, S. 17; PDF, 12 kB] Fichen ohne Rechtsgrundlage ...Strassburger Urteil [Suchmaske aufrufen, nach Amann suchen] vom 16. Februar 2000 i.S. «Amann gegen die Schweiz»[Besprechung s. Tages-Anzeiger vom 17. Februar 2000, S. 7] Bekanntgabe gesperrter Daten durch die Einwohnerkontrolle?Eine Frau hat ihre Daten vor ihrem Umzug in eine andere Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle der früheren Wohnsitzgemeinde sperren lassen. Ihr Ex-Ehemann erkundigte sich auf der Gemeinde nach der neuen Adresse seiner ehemaligen Ehefrau. Die Bekanntgabe wurde verweigert, obwohl der Mann seiner Ex-Ehefrau gegenüber [angeblich] Schadenersatzansprüche geltend machen wollte. Es wurde nämlich befürchtet, dass die Frau von ihrem Exmann - wie bereits früher - belästigt werde. Die Schutzinteressen der Frau an der Nichtbekanntgabe ihrer gesperrten Daten wurden - aufgrund der Vorgeschichte - höher bewertet als die [angeblichen] wirtschaftlichen Interessen des Ex-Ehemannes. Der Entscheid der Gemeinde wurde letztinstanzlich vom Bundesgericht geschützt.[Urteil des Bundesgerichts vom 15. September 1999, s. die Berichterstattung im Tages-Anzeiger vom 16. September 1999 S. 25] Akteneinsichtsrecht umfasst auch «verwaltungsinterne» Akten der SUVADas Auskunftsrecht (Art. 8 DSG) bezieht sich auch auf Unterlagen, die die SUVA als "interne" Akten bezeichnet hat. Das Einsichtsrecht kann u.U. ausnahmsweise eingeschränkt werden; näheres s. BGE.[Entscheid des Bundesgerichts vom 01. September 1999 BGE 125 II 473] Anspruch auf Kopie des eigenen Krankenkassen-DossiersDie Versicherten haben gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich einen Anspruch auf Fotokopien ihres vollständigen Dossiers. Kosten dürfen nur ausnahmsweise erhoben werden.[Entscheid des Bundesgerichts vom 05. Juli 1999, Hinweis in NZZ vom 29. Juli 1999 S. 12] Einsicht in das GrundbuchWird bei einer Kündigung eines Mietverhältnisses Eigenbedarf für den Sohn des Eigentümers geltend gemacht, so darf der Mieter Einsicht in das Grundbuch nehmen, um zu erfahren, ob der Eigentümer noch weitere Liegenschaften besitzt, die für den Sohn in Frage kommen könnten. Ein rechtsgenügendes Interesse ist hier vorhanden.Unveröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts vom 04. Februar 1999 [aus Mietrechtspraxis 2/99 S. 104 ff.]. |
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